Sie hatten einen Autounfall und wissen nicht, was Ihnen zusteht oder welche Kosten Sie erwarten? Kontaktieren Sie uns in diesem Fall und wir erstellen Ihnen binnen kürzester Zeit ein Unfallgutachten. Dank unseres mobilen Service kommen wir direkt zu Ihnen vor Ort und dokumentieren den Schaden. Wir sind 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche für Sie zu erreichen – auch an Wochenenden.
Ganz gleich, wo Sie sich mit Ihrem Auto gegenwärtig befinden, ein Anruf genügt und unser Unfallgutachter ist schon auf dem Weg zu Ihnen. Mittels modernster und exakter Diagnosetechnik erstellt er ein umfangreiches Unfallgutachten bei Ihnen zuhause oder am Arbeitsplatz. Vereinbaren Sie direkt einen Termin.
Jetzt Unfallgutachter anrufenEs ist Ihr gutes Recht einen unabhängigen Gutachter zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenshöhe und -umfang beauftragen. Auch wenn das Angebot der gegnerischen Versicherung, einen Sachverständigen bei Ihnen vorbeizuschicken zunächst freundlich und hilfsbereit klingt, sollten Sie sich in Ihrem Interesse besser für einen versicherungsunabhängigen Unfallgutachter entscheiden. Die Kosten für das Unfallgutachten hat dennoch die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen. Sie müssen nicht einmal in Vorleistung treten.
Von dieser Regel ausgenommen, sind sogenannte Bagatellschäden mit einer Schadenshöhe bis zu etwa 700 Euro. Wenn Sie nun fürchten, auf den Kosten für das Unfallgutachten sitzen zu bleiben, weil Ihr Schaden womöglich unter die Bagatellgrenze fällt, können wir Sie beruhigen. In Fällen von Bagatellschäden erstellen wir Kurzgutachten, für deren Kosten ebenfalls die gegnerische Versicherung aufkommen muss. Genauso wie vollwertige Unfallgutachten sind auch Kurzgutachten für Unfallgeschädigte daher völlig kostenlos.
Um sicherzustellen, dass Ihnen Ihr erlittener Schaden in vollem Umfang erstattet wird, sollten Sie einem unabhängigen Sachverständigen bei der Erstellung des Unfallgutachtens vertrauen. Unser Sachverständigenbüro verpflichtet sich unseren Kunden gegenüber zur absoluten Neutralität. Das bedeutet, dass unsere Unfallgutachter bei der Anfertigung des Unfallgutachtens und der Beweissicherung stets objektiv, ordnungsgemäß und gründlich vorgehen, um die tatsächliche Schadenhöhe zu ermitteln. Versicherungsnahe Unfallgutachter sind unter Umständen eher geneigt, Schadenhöhe und -umfang gering zu halten, woraufhin Sie auf Kosten sitzenbleiben könnten. Wir haben nichts von einer solchen Kürzungspraxis. Denn unser Honorar für das Unfallgutachten ist an die Höhe des Schadens gekoppelt. Damit besteht auch für uns ein Interesse, den Schaden exakt zu ermitteln, damit Sie vollumfänglich entschädigt werden. Wenn dazu im Streitfall ein Verkehrsrechtanwalt nötig ist, stellen wir Ihnen gerne den Kontakt her. In Kooperation mit Rechtsanwälten und Werkstätten können wir Ihnen bei der gesamten Schadenabwicklung helfen.